Hilfe bei Pflege
42,00 € monatliche Erstattung für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel mit beliebigem Pflegegrad sichern!
Jetzt kostenlose Pflegehilfsmittel zur Hilfe bei Pflege beantragen
Sie haben bereits ab Pflegegrad 1 nach dem § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Hilfe bei Pflege. Damit haben Sie ein Anrecht auf kostenfreie Pflegehilfsmittel, welche Sie in nur wenigen Schritten online bestellten können. Die zur Auswahl stehenden Pflegehilfsmittel sind bei sanus+ über eine Pflegebox zu beantragen. Dabei handelt es sich um ein Service für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Die Pflegehilfsmittelbox besitzt einen monatlichen Wert von bis zu 42,00 €, der von den deutschen Kranken- beziehungsweise Pflegekassen finanziert wird. Der Anbieter sanus+ berät Familien zu ihrem individuellen Bedarf, übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse und liefert die Pflegebox mit den gewählten Pflegehilfsmitteln monatlich an die angegebene Wunschadresse der Familien aus. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sollen Pflegende bei der täglichen Pflege ihrer Angehörigen, Nachbarn und Freunden unterstützen und sowohl den Pflegebedürftigen als auch sich selbst schützen. Sie entscheiden zur Hilfe zur Pflege, nutzen Sie Ihren Anspruch über sanus+ direkt (hier) oder lassen Sie sich beraten. Ob Hausnotruf, Pflegebett oder Desinfektionsmittel zum Verbrauch. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören sämtliche Produkte, die die häusliche Pflege oder die selbständigere Lebensführung erleichtern sowie unterstützen. Einen Anspruch darauf haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad von 1 oder höher. Noch heute Pflegehilfsmittel beantragen online!
Hilfe bei Pflege
Den Zuschuss für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von bis zu 42,00 € monatlich erhalten Pflegebedürftige zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen und werden nicht vom Pflegegeld oder der Pflegesachleistung abgezogen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5. Kostenlose Pflegehilfemittel noch heute online beantragen zur Entlastung der Pflege zu Hause und dem Erhalt der Hygiene mit passenden bedarfsgerechten sowie zuzahlungsfreien Pflegeprodukten.
Sie selbst oder ein Angehöriger haben noch kein Pflegegrad, aber körperliche oder geistige Einschränkungen im Alltag?
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Hilfsmittelarten erklärt
In unseren informativen kostenlosen Beiträgen erfahren Sie mehr zu den Unterschieden und Einordnungen der Pflegehilfsmittel sowie den gesetzlichen Förderungen. Bei den Zuschüssen für Pflegehilfsmittel wird eine Pflegeradeinstufung vorausgesetzt.
Ihr gesetzlicher Anspruch
Nutzen Sie bereits ab Pflegegrad 1 noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch die Hilfe zur Pflege und erhalten Sie zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von 42,00 € monatlich an Ihre Wunschadresse kostenfrei geliefert.
Pflegegrad beantragen
Sie wollen sich über die Prämissen für die Beantragung eines Pflegegrades informieren oder direkt einen Pflegegrad beantragen? Wir helfen weiter und stellen Ihnen gerne Informationen und einen Partner für die Beantragung zur Verfügung.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmittel als Hilfe bei Pflege
Welchen Anspruch habe ich für kostenlose Pflegehilfsmittel?
Mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 sowie einen festen Wohnsitz in Deutschland, haben alle Menschen ein gesetzliches Anrecht nach dem § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € monatlich. Die Kostenübernahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel ist durch die Krankenkassen nach der Antragstellung gesichert.
Warum gibt es kostenlose Pflegehilfsmittel überhaupt?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben ein gesetzliches Anrecht auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42,00 € monatlich und damit bis zu 500,00 € jährlich. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, deren Kosten meistens zu 100 % von der Pflegekasse erstattet werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Pflegehilfsmittelantrages?
Wenn Sie einen Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen, muss die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen Ihren Anspruch prüfen sowie entscheiden. Sollte bei einem Antrag über einen Anbieter für das Pflegehilfsmittel zusätzlich ein medizinisches Gutachten erforderlich sein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Liegt Ihnen nach Ablauf dieser Frist noch immer keine Rückmeldung vor, gilt Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel automatisch als genehmigt.
Wie erhalte ich kostenfreie Pflegehilfsmittel eigentlich?
Die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestellen Sie, indem Sie einen digitalen Antrag (hier) auf eine Pflegebox stellen. Mit der Pflegebox von sanus+ bekommen Sie Ihre bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 Euro monatlich kostenlos an Ihre angegebene Wunschadresse geliefert. Die gesamten Formalitäten von der Antragsstellung sowie Genehmigung, die regelmäßige Belieferung und anschließender Abrechnung mit der Krankenkasse wird vom Leistungserbringer sanus+ für Sie übernommen.
Muss ich die Pflegehilfsmittelbox monatlich neu beantragen?
Sobald Ihre Krankenkasse den Antrag zur monatlichen Versorgung mit Pflegehilfsmittel genehmigt, läuft dieser in der Regel ohne Frist. Daher muss nicht jeden Monat ein neuer Antrag für die Pflegehilfsmittel gestellt werden. Wenn keine Pflegehilfsmittel aufgrund des Todes oder einer anderen Pflegesituation benötigt werden, können diese ganz einfach und ohne Verpflichtungen bei der Krankenkasse oder gewählten Leistungserbringer abbestellt werden.
Haben auch Privatversicherte einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Generell haben auch Privatversicherte, die einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben, die Möglichkeit, eine zuzahlungsfreie Pflegebox mit bedarfsgerechten Pflegehilfsmitteln zu beantragen. Allerdings muss eine privatversicherte Person die Pflegebox zuerst selbst bezahlen. Nachdem der Privatversicherte die Rechnung bei der privaten Krankenversicherung eingereicht hat, erhält sie normalerweise eine Rückerstattung des Betrags - dieser sollte monatlich nicht über 42,00 € liegen und die gesetzliche Pauschale überschreiten. Allerdings ist es empfehlenswert, sich vorab mit der Versicherung zu beraten.
Kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen
Die kostenlose Pflegebox zur Hilfe bei Pflege bestellen und monatlich bis zu 42,00 Euro sparen! Die Voraussetzung ist ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 sowie eine Zustelladresse in Deutschland. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch.
Pflegehilfsmittel als Hilfe bei Pflege kurz und einfach erklärt
Pflegehilfsmittel sind im Grunde genommen Dinge, die Menschen in der Pflege die tägliche Arbeit erleichtern sollen. Diese werden in den Produktkategorien der technisch sowie zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel unterschieden. Als Hilfe bei Pflege gibt es etwa spezielle Betten, Aufstehenhilfen oder einen Notrufknopf als technische Pflegehilfsmitteln, als auch nur einmal verwendbare Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen zur Einmalverwendung. Wenn Sie ein solches Hilfsmittel zur Pflege benötigen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse für eine Kostenübernahme oder -beteiligung zu stellen. Sie können alternativ auch einen Pflegehilfsmittelanbieter nutzen, welcher für Sie den bürokratischen Prozess der Antragsstellung übernimmt und die Formalitäten mit der Pflegekasse klärt. Nutzen Sie Ihren Anspruch noch heute - in wenigen Minuten Pflegehilfsmittel beantragen online!
Pflegehilfsmittel in der Pflegebox beantragen
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im monatlichen Wert von bis zu 42,00 €. Diese können Sie am einfachsten online über einen zertifizierten Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel wie sanus+ bestellen. Sie haben dabei die Wahl zwischen verschiedene Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54, welche Sie in einer sogenannten Pflegebox zusammenstellen können. Die Pflegebox darf den monatlichen Wert von max. 42,00 € nicht überschreiten. Pflegehilfsmittel beantragen und im Jahr knapp 500,00 € sparen.
Als Pflegehilfsmittel haben Sie die folgenden Produkte zur Zusammenstellung der Pflegebox als Option:
Bettschutzeinlagen für Inkontinenzprobleme, medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken als Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen gegen Keime und Erreger, Schutzschürzen sowie Handschuhe zum Einmalgebrauch zum Schutz vor Infektion mit Krankheitserregern.
Pflegehilfsmittel beantragen und doppelt profitieren
Mit der Beantragung von gesetzlich geförderten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als Hilfe bei Pflege erhalten Sie eine Kostenübernahme von bis zu 42,00 € im Monat und können dadurch finanziell im Jahr bis zu 500,00 € entlastet werden. Mit der Beauftragung eines Leistungserbringers wie sanus+ müssen Sie sich um keine Formalitäten sorgen. Und nicht nur finanziell werden Sie durch die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel entlastet, sondern Sie sparen sich auch die Zeit bei der Beschaffung der benötigten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel und können sich dadurch auf die wesentlichen Aufgaben in der Pflege fokussieren. Beantragen Sie noch heute zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel und profitieren Sie doppelt. Sie entscheiden.
Technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zusammen kombinieren
Pflegehiflsmittel benatragen und Vorteile nutzen
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Notrufsysteme, Lagerungsrollen unterscheiden sich in der Dauer der Anwendung zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Letztere sind einmal verwendbar und werden in der Regel anschließend entsorgt. Technische Pflegehilfsmittel werden einmalig angeschafft und dauerhaft verwendet. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nicht nur finanziell belastend, sondern auch zeitlich durch die regelmäßige Beschaffung und Abrechnung für eine Kostenerstattung mit den Pflegegassen. Sie werden täglich verwendet sowie in der Pflegesituation verbraucht und müssen monatlich neu beschafft werden.
Es ist in der Pflege sehr wichtig, die Produkte bei der Verwendung von technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder ähnlichem regelmäßig zu reinigen, da viele dieser Pflegehilfsmittel jeden Tag eingesetzt werden. Die Keimlast kann durch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Flächendesinfektion und Händedesinfektion reduziert werden. Es ist auch möglich, technische Pflegehilfsmittel durch zusätzliche nutzbare Artikel wie Bettschutzeinlagen zu versehen. Einige Anwendungsbereiche zur Kombination haben wir nachstehend für Sie aufgeführt. Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zur Kombination sind bereits mit einem Pflegegrad von 1 oder höher kostenfrei zu beantragen.
Das Pflegebett eignet sich als Kombination mit Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch oder wiederverwendbar, Lagerungskissen, Lagerungsrollen oder Hausnotrufsystemen zur Sicherung und schnellen Hilfe im Notfall.
Pflegehilfsmittel beantragen und 0,00 € Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
➞ Kostenlose zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beantragen
➞ Online-Pflegekurse für Angehörige zur Vermittlung von Pflegewissen
➞ Erstattung vom Hausnotruf (Hilfe auf Knopfdruck) und dem Dienst
Notrufsysteme zur schnellen Alarmierung im Notfall und dem Erhalt von Hilfe. Geeignet als Kombination mit Pflegebetten, Rollstühle oder Rollatoren, Treppen- sowie Badewannenlifter sowie der 42,00 € Pflegebox als Hilfe bei Pflege.
Pflegehilfsmittel beantragen und 0,00 € Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
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Lagerungsrollen werden zur Lagerung von Pflegebedürftigen zur Entlastung des Körpers eingesetzt und verringern das Risiko von Druckgeschwüren. Ermöglichen damit eine ergonomische Positionierung des Pflegebedürftigen und sind als Kombination geeignet mit Pflegebetten, Rollstühlen oder Rollatoren sowie Lifter. Auch sind Desinfektionsmittel zur Reinigung dieser Pflegehilfsmittel sinnvoll.
Pflegehilfsmittel beantragen und 0,00 € Pflegeleistungen in Anspruch nehmen.
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Bettschutzeinlagen schützen die Matratze vom Bett vor Verschmutzungen und dem Durchnässen. Damit wird ein hygienischer Schutz vom Bett gewährleistet und verlängert die Lebensdauer der Matratze.
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Desinfektionsmittel reduzieren die Keime auf Flächen und Händen und Sicherstellung der Hygiene. Zudem verringern diese Pflegehilfsmittel das gegenseitige Infektionsrisiko zwischen Pflegebedürftigen und der Pflegekraft, egal ob Angehöriger oder Pflegefachkraft.
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Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege kombinieren
Pflegehilfsmittel als Hilfe bei Pflege noch heute beantragen und die Pflege zu Hause optimieren, hygienischer sowie bequemer gestalten. Durch die Kombination von verschiedenen Pflegehilfsmitteln haben Sie die Möglichkeit nicht nur Ihre gesetzlichen Ansprüche zu nutzen, sondern Pflegebedürftige haben bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeleistungen. Die kostenlose Pflegebox mit einer bedarfsbedingten Auswahl an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im monatlichen Wert von bis zu 42,00 € sind wohl die am einfachsten sowie schnellsten entlastenden Pflegehilfsmittel der häuslichen Pflege. Diese können bei einem zertifizierten Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel in nur wenigen Minuten online beantragt werden. Wir empfehlen den unabhängig präqualifizierten Anbieter sanus+ von der CARE digisolutions GmbH. Damit erreichen Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos an Ihre angegebene Wunschadresse. Jetzt den Anbieter entdecken und die kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmittel beantragen ➞
Pflegehilfsmittel beantragen
Der umfassende Leitfaden
Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die mit vielen Herausforderungen verbunden sein kann. Pflegehilfsmittel sind hierbei eine wertvolle Unterstützung, um den Alltag sowohl für pflegende Angehörige als auch für die pflegebedürftige Person zu erleichtern. Doch wie beantragt man Pflegehilfsmittel richtig? Dieser umfassende Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was Pflegehilfsmittel sind, welche Kosten übernommen werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das beantragen der Leistung der Pflegekassen als Hilfe bei Pflege reibungslos klappt.
Pflegehilfsmittel beantragen: Welche zählen dazu?
Pflegehilfsmittel sind Produkte oder technische Hilfsmittel, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden der pflegebedürftigen Person zu lindern oder ihr eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Sie sind ein zentraler Bestandteil der Pflege und können in folgende Kategorien unterteilt und als Pflegehilfemitteln beantragt werden! Pflegehilfsmittel tragen dazu bei, die Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zu verbessern. Sie können:
- die Sicherheit im Alltag erhöhen,
- die Mobilität und Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern,
- die körperliche Belastung der Pflegepersonen reduzieren,
- die Hygiene und Sauberkeit verbessern.
- Pflegebetten
- Rollstühle
- Hebelifte
- Notrufsysteme
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Desinfektionsmittel
- Mundschutz
Voraussetzungen für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln als Hilfe bei Pflege
Um Pflegehilfsmittel beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen zur Hilfestellung und Pflegeleistung erfüllt sein:
- Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigungen) bis 5 (schwerste Beeinträchtigungen).
- Wohnsituation: Die Pflegehilfsmittel müssen im privaten Umfeld genutzt werden, nicht in Pflegeheimen.
- Medizinische Notwendigkeit: Ein Arzt oder eine ähnliche Fachkraft muss bestätigen, dass das Hilfsmittel notwendig ist.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse als Hilfe bei Pflege übernommen. Hierbei gibt es jedoch Unterschiede zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Verbrauchspflegehilfsmitteln:
- Technische Pflegehilfsmittel: Diese werden entweder komplett oder als Leihgabe finanziert. In einigen Fällen ist ein Eigenanteil von maximal 10 % der Kosten erforderlich, jedoch nicht mehr als 25 Euro pro Hilfsmittel.
- Verbrauchspflegehilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchsprodukte.
Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Bedarf feststellen
Zunächst sollte der individuelle Bedarf der pflegebedürftigen Person analysiert werden. Dies kann durch Gespräche mit dem Arzt, Pflegedienst oder einem Pflegeberater erfolgen.
2. Beratung nutzen
Pflegeberatungsstellen, wie der Pflegestützpunkt oder unabhängige Beratungsstellen, können wertvolle Informationen zu den geeigneten Hilfsmitteln geben.
3. Rezept einholen
Bei technischen Pflegehilfsmitteln ist in der Regel ein Rezept vom Arzt erforderlich. Dieses Rezept dient als Grundlage für den Antrag bei der Pflegekasse.
4. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag kann schriftlich oder online bei der Pflegekasse eingereicht werden. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
- Rezept oder Bescheinigung über die Notwendigkeit
- Pflegegradbescheid
- Angaben zur pflegebedürftigen Person
Sogenannte Leistungserbringer der Krankenkassen für die Pflege unterstützen bei der Beantragung von Pflegehilfsmittel und übernehmen alle notwendigen Formalitäten. Für die wirkliche Entlastung als Hilfe bei Pflege.
Die CARE digisolutions GmbH mit sanus+ als serviceorientierter Leistungserbringer in der Pflege kann für die Beantragung von Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der kostenlosen Pflegebox empfohlen werden.
5. Genehmigung abwarten
Die Pflegekasse prüft den Antrag und informiert innerhalb von drei Wochen über die Entscheidung. Bei einer Verzögerung kann man nachfragen oder sich an eine Beratungsstelle wenden.
6. Hilfsmittel erhalten
Nach der Genehmigung erfolgt die Bereitstellung der Pflegehilfsmittel durch ein Sanittätshaus oder einen anderen Anbieter.Verbrauchspflegehilfsmittel können in Apotheken oder spezialisierten Shops bezogen werden und falls Sie die Dienste von sanus+ nutzen, übernimmt der Leistungserbringer alle notwendigen Schritte. Von dem Pflegehilfsmitteln beantragen, dem Durchsetzen der Genehmigung, über den Einkauf der qualitativen Pflegehilfsmittel bis zur Zustellung an Ihre angegebene Wunschadresse. Die Hilfe bei Pflege war noch nie so einfach.
Pflegehilfsmittel beantragen: Tipps für einen erfolgreichen Antrag zur Hilfe bei Pflege
- Gründliche Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden. Über das Bestellformular von sanus+ werden alle notwendigen Informationen abgefragt.
- Beratung einholen: Nutzen Sie die Expertise von Pflegeberatern oder sozialen Diensten.
- Fristen beachten: Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein und reagieren Sie schnell auf Rückfragen der Pflegekasse.
- Widerspruch einlegen: Falls der Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt, sollten Sie die Begründung prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Dabei kann ein Pflegeberater oder ein Anwalt für Sozialrecht helfen.
Kann man Pflegehilfsmittel als Hilfe bei Pflege auch privat kaufen?
Ja, Pflegehilfsmittel können auch privat gekauft werden. In einigen Fällen können die Kosten nachträglich erstattet werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird.
Wie oft kann man Pflegehilfsmittel als Hilfe bei Pflege beantragen?
Die Kosten für Verbrauchspflegehilfsmittel können monatlich bis zu 42 Euro übernommen werden. Es ist daher sinnvoll, den Bedarf regelmäßig zu prüfen und die Produkte entsprechend zu beantragen.
Das Beantragen von Pflegehilfsmitteln kann auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Informationen ist es gut machbar. Pflegehilfsmittel sind eine wertvolle Unterstützung, die den Pflegealltag erheblich erleichtern kann. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Beratung, stellen Sie den Antrag sorgfältig und scheuen Sie sich nicht, bei Problemen Hilfe in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Sie und Ihre pflegebedürftigen Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.