Hilfe bei Pflege mit Pflegehilfsmitteln
Kostenlos von den Pflegekassen der Krankenkassen
Eine Krankenkasse bezeichnet den Träger einer Krankenversicherung und ist Teil des deutschen Gesundheitssystems. Krankenkassen übernehmen voll oder teilweise Kosten für Therapien bei Krankheit, Mutterschaft, oft auch nach einem Unfall oder das Eintreten einer Pflegesituation. Krankenkassen haben je nach Region unterschiedliche Angebote und Beitragsverpflichtungen. Erhalten Sie auf www.krankenkassen.de eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen deutschen Krankenkassen.
Die Pflegekassen sind eigenständige Organisationseinheiten innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie ist für die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SPV) zuständig. Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine eigene Pflegekasse, die für die Finanzierung und Bewilligung von Pflegeleistungen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel, verantwortlich ist.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden vom deutschen Sozialgesetzbuch als Pflegeleistung gefördert. Nutzen Sie noch heute für sich selbst oder einen pflegebedürftigen Angehörigen mit beliebigem Pflegegrad den Anspruch nach dem § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI für den finanziellen Zuschuss einer monatlichen Pauschale von bis zu 42,00 Euro. Damit können Sie eine kostenfreie Pflegebox mit zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse selbst oder einem zertifizierten Leistungserbringer beantragen. Sprechen Sie Ihre Kranken- beziehungsweise Pflegekasse direkt auf das Thema an und nehmen Sie Ihren Anspruch wahr. Wählen Sie alternativ den schnelleren direkten Weg zur Beantragung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln bei Ihrer Pflegekasse über den Leistungserbringer sanus+ für die unkomplizierte Abwicklung ohne eigenen Aufwand und bürokratischen Hürden. Sie entscheiden und haben die freie Wahl.
Pflegehilfsmittel vom Leistungserbringer
42,00 € monatlicher Zuschuss – die Voraussetzungen
✓ Sie haben selbst oder pflegen eine Person mit Pflegegrad
✓ Die Pflege sowie Betreuung ist im häuslichen Wohnumfeld
Beim Leistungserbringer sanus+ Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen beantragen
Mit den Pflegehilfsmitteln von den Kranken- beziehungsweise Pflegekassen können Sie Entlastung der häuslichen Pflege bereits ab Pflegegrad 1 beantragen. Dazu stehen Ihnen die Services von sanus+ als Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen als Pflegeboxanbieter für die monatliche Versorgung mit bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel zur Seite. Mit den vertrauensvollen sowie zuverlässigen Services treffen Sie die richtige Wahl für einen Partner in der Pflege. Beim Leistungserbringer sanus+ noch heute Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen beantragen, finanzielle monatliche Entlastung sowie weitere serviceorientierte Vorteile sichern:
✓ Erhalten Sie monatlich Ihre Pflegehilfsmittel in einer 0,00 € Pflegebox
✓ Die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse übernimmt die Kosten
✓ Ändern Sie jederzeit nach Bedarf Ihre Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel
✓ Die Beantragung der Pflegehilfsmittel für die Pflegebox dauert 3–5 Minuten
✓ Bei Fragen nutzen Sie unsere FAQ oder den Kundenservice von sanus+
Unterstützung in der Pflege mit den Services von sanus+ als Leistungserbringer für die Krankenkassen.
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch für eine kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen.
Übersicht über die größten Krankenkassen in Deutschland
In Deutschland gibt es mehr als 100 Krankenkassen, wobei 23 (Stand 01. Juli 2024 nach der Website www.gesetzlichekrankenkassen.de) betriebsbezogen und daher für einige Menschen nicht wählbar sind. In Deutschland können Versicherte zwischen den verschiedenen Krankenkassen wählen. Diese unterscheiden sich in ihren Zusatzleistungen, Serviceangeboten und Beitragssätzen. Bei der Wahl der Krankenkasse sollten Versicherte die Aspekte des Leistungsspektrums, Service und Erreichbarkeit sowie Zusatzbeiträge berücksichtigen, welche variieren können.
Erhalten Sie eine Übersicht über die größten Krankenkassen und springen Sie mit einem Klick auf die jeweilige Kasse auf die passende Unterseite für eine detaillierte Beschreibung.
- AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse)
- TK (Techniker Krankenkasse)
- BARMER Krankenkasse
- DAK Gesundheit Krankenkasse
- hkk (Handelskrankenkasse)
- IKK (Innungskrankenkassen)
- BKK (Betriebskrankenkassen)
Die Bedeutung der Krankenkasse im deutschen Gesundheitssystem
Die Krankenkasse ist eine zentrale Institution im deutschen Gesundheitssystem und spielt eine essenzielle Rolle in der Gesundheitsversorgung der deutschen Bevölkerung. Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sorgt diese dafür, dass Versicherte und Mitglieder der Krankenkasse im Krankheitsfall umfassend abgesichert sind und den Zugang zu wichtigen medizinischen Leistungen haben. Dabei übernimmt sie nicht nur die Kosten (ganz oder anteilig) für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte, sondern auch für Medikamente, Therapien, Vorsorgeuntersuchungen und der Pflegesituation.
Leistungen und Aufgaben der Krankenkasse
Die Aufgaben einer Krankenkasse sind divers und umfassen sowohl präventive als auch kurative Maßnahmen. Durch vielfältige Programme und Initiativen tragen sie dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern. Zu den wichtigsten Leistungen zählen:
- Ambulante und stationäre Behandlungen: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Arztbesuche, Facharztkonsultationen und Krankenhausaufenthalte.
- Medikamentenversorgung: Versicherte der Krankenkasse erhalten Arzneimittel auf Rezept, deren Kosten von der Krankenkasse getragen werden.
- Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen werden von der Krankenkasse finanziert, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
- Therapien und Rehabilitation: Die Kosten für physiotherapeutische, ergotherapeutische und psychotherapeutische Behandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen werden übernommen.
- Krankengeld: Bei längerer Krankheit erhalten Versicherte ein Krankengeld, um Einkommensausfälle zu kompensieren.
- Gesundheitskurse: Kurse (online oder analog) zu Themen wie Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung und Suchtprävention.
- Betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu stärken und krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren.
Pflegehilfsmittel der Kranken- beziehungsweise Pflegekassen sind essenzielle Produkte und Geräte, die die Pflege von hilfsbedürftigen Personen erleichtern. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stellen eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zur Verfügung, um die Pflege zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen zu erleichtern. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten von Pflegehilfsmitteln, die Beantragung und die Finanzierung durch die Pflegekassen.
Keine wichtigen Leistungen verpassen!
Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 SGB XI hat jeder Interessierte einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Online-Pflegekurse. An diese können Sie auch dann teilnehmen, wenn in Ihrem unmittelbaren Umfeld gar niemand pflegebedürftig ist. Für alle gesetzlich Versicherten aus Deutschland werden die Kosten der Teilnahme an den Pflegekursen von den Pflegekassen übernommen.
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Die Pflegehilfsmittel der Kranken- und Pflegekassen
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege von Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen sowie die pflegenden Angehörigen unterstützen. Sie können entweder zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensweise eingesetzt und als Pflegeleistung zur finanziellen Entlastung beantragt werden.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen:
- Technische Pflegehilfsmittel: Darunter fallen langlebige und wiederverwendbare Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Notrufsysteme.
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Hierzu zählen Einmalprodukte zur Verwendung wie Bettschutzeinlagen, Handschuhe oder Desinfektionsmittel.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel sind darauf ausgelegt, die Mobilität und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhöhen. Dazu gehören unter anderem:
- Pflegebetten
- Rollatoren
- Rollstühle
- Lagerungshilfen
- Treppenlifte
- Notrufsysteme
Diese Hilfsmittel können oft über die Krankenkasse geliehen oder mit einer geringen Zuzahlung erworben werden.
Verbrauchsmaterialien
Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel dienen der Hygiene und Infektionsvermeidung. Beispiele sind:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Desinfektionsmittel
- Mundschutzmasken
Hier besteht die Möglichkeit, eine monatliche Pauschale von bis zu 40 Euro von der Pflegekasse erstattet zu bekommen.
Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln erfolgt in mehreren Schritten:
- Feststellung des Bedarfs: Ein Arzt oder eine Pflegefachkraft stellt den Bedarf fest.
- Antrag bei der Pflegekasse: Der Antrag wird zusammen mit einer Verordnung eingereicht.
- Genehmigung durch die Pflegekasse: Die Kasse prüft den Antrag und erteilt die Bewilligung.
- Bereitstellung des Hilfsmittels: Das Hilfsmittel wird geliefert oder kann in einem Sanitätshaus abgeholt werden.
Alternativ wählen Sie für die Beantragung von zuzahlungsbefreiten Pflegehilfsmittel sanus+ als Leistungserbringer der Kranken- sowie Pflegekassen. Der Anbieter übernimmt für Sie die gesamtheitliche Abwicklung von der Antragsstellung, über das Genehmigungsverfahren, den Einkauf sowie Versand der Pflegehilfsmittel bis zur Abrechnung. Die Voraussetzung ist ein Pflegegrad und die Pflege im häuslichen Umfeld. Kostenlos und ohne Formalitäten noch heute Pflegehilfsmittel online beantragen ➞
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die deutschen Pflegekassen (eine Übersicht auf www.pflegekassen.com erhalten) übernehmen in der Regel die Kosten für Pflegehilfsmittel, sofern diese als notwendig anerkannt sind. Dabei gelten für die beiden Segmente die folgenden Regelungen:
- Technische Hilfsmittel: Oft leihweise Bereitstellung oder mit einer Zuzahlung von 10 % (maximal 25 Euro pro Hilfsmittel).
- Verbrauchshilfsmittel: Monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro.
Ein Pflegegrad ist die entscheidende Voraussetzung für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln. Die Pflegeversicherung gewährt Leistungen bereits ab Pflegegrad 1. Nutzen Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch zur Entlastung der Pflege.