Leistungserbringer zur Pflegebox

Leistungserbringer zur Pflegebox

Mit Pflegegrad noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel in einer 0,00 € Pflegebox ohne Formalitäten und Aufwand beantragen! 

Pflegehilfsmittel in der kostenlosen Pflegebox 

Dabei ist sanus+ der top Leistungserbringer der Kranken- und Pflegekasse für die zuzahlungsbefreite Pflegebox

Pflegeleistungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen zur Entlastung können direkt bei den Pflegekassen oder sogenannten Leistungserbringer beantragt werden. Die Leistung zur Versorgung Pflegebedürftiger mit bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel in der Pflegebox wird nicht direkt von den Pflegekassen selbst erbracht, sondern durch zertifizierte Leistungserbringer der Pflege. Dabei handelt es sich um Unternehmen oder Einzelpersonen, die von der Pflegekasse sowie den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind und bestimmte Versorgungs- sowie Pflege- und Betreuungsleistungen erbringen dürfen. Die Abrechnung der Pflegeleistung erfolgt entweder direkt mit der Pflegekasse oder über Kostenerstattungen. Für den betroffenen Pflegebedürftigen entsteht bei einer Versorgung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel durch einen Leistungserbringer in der Regel kein weiterer Aufwand. Die gesamten Formalitäten, der Einkauf der Hilfsmittel, die kontinuierliche monatliche Belieferung an die Wunschadresse und die Abrechnung mit den Pflegekassen übernimmt der Leistungserbringer zur Pflegebox.

In nur wenigen Schritten können Sie den Online-Antrag für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beim Leistungserbringer ausfüllen und monatlich mit einer kostenlosen Pflegebox an die angegebene Wunschadresse beliefert werden. Noch heute kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 Euro monatlich online in nur wenigen Schritten und ohne Formalitäten beim Leistungserbringer zur Pflegebox beantragen. 

Pflegehilfsmittel beantragen

Gratis Pflegehilfsmittel über Leistungserbringer online beantragen

✓  Bei Pflegegrad von 1 oder höher
✓  Der Pflege im häuslichen Umfeld
✓  Versicherungsdaten liegen vor

Zulassung und Abrechnung von Leistungserbringern zur Pflegebox

Monatlich können bedarfsgerechte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in einer kostenlosen Pflegebox mit einem Pflegegrad von 1 oder höher beantragt werden. Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI besteht ein gesetzlicher Anspruch. Der zuverlässige und mit Pflegekassen kooperative Leistungserbringer zur Pflegebox wie sanus+ von der CARE digisolutions GmbH ist für die Versorgung Pflegebedürftiger mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in der kostenlosen monatlichen Pflegebox spezialisiert. Und damit der Dienst sowie die Pflegeleistung vom Leistungserbringer mit der Pflegekasse abgerechnet werden kann, ist eine Zulassung nach § 72 SGB XI erforderlich. Dabei müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllt und regelmäßige Kontrollen sowie Präqualifizierungen durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt meist direkt zwischen dem Leistungserbringer zur Pflegebox und der Pflegekasse. Leistungserbringer zur Pflegebox sind ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Pflegesystems. Denn Sie ermöglichen es, dass Pflegebedürftige je nach Bedarf individuell zu Hause versorgt werden. Gleichzeitig entlasten sie pflegende Angehörige und tragen dazu bei, dass die Pflege so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung stattfinden kann. Noch heute Leistungserbringer zur Pflegebox zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel beantragen und überzeugen lassen!

Leistungserbringer zur Pflegebox sanus+

Pflegehilfsmittel von sanus+ beantragen

Zuzahlungsfrei mit Pflegegrad von 1 oder höher und der Pflege im häuslichen Umfeld beim Leistungserbringer bestellt.

Weitere Pflegeleistungen zur Entlastung der Pflege von Leistungserbringern

Über Leistungserbringer der Pflegekassen können noch heute verschiedene Angebote mit Pflegegrad 1 oder höher beantragt werden. Dazu zählen:
 

Kostenlose Pflegekurse

Gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45 Absatz 1 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der kostenfreien Pflegeleistung für Online-Pflegekurse. Damit können im Fall der Pflege oder auch präventiv für Angehörige in verschiedenen Lektionen hilfreiche Umgangsformen erlernt werden. Online-Pflegekurse noch heute buchen ➞

Kostenloser Hausnotruf
Durch das technische Pflegehilfsmittel des Hausnotrufsystems kann der Alltag von alleinlebenden Pflegebedürftigen nachhaltig abgesichert werden. Nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 3 SGB XI besteht der gesetzliche Anspruch der deutschen Pflegeleistung zum kostenlosen Hausnotruf. Möglichkeit und weitere Informationen entdecken ➞

Der Entlastungsbetrag 

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 125 Euro nach dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 45b SGB XI, um zusätzliche Unterstützungsleistungen wie Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder Alltagsbegleiter zu finanzieren. Die Beantragung erfolgt durch Vorlage von Rechnungen bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass nur anerkannte Anbieter und Leistungserbringer genutzt werden.